Der Senat hat beschlossen, eine Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung des Breitenbachplatzes zu beauftragen. Eine breite Bürgerbeteiligung wird zugesagt:
Abgeordnetenhaus von Berlin, Seite 2, Drucksache 18/2703, 18. Wahlperiode
Der Senat von Berlin UVK–IVB W3
Tel. 030-9025-1540
An das
Abgeordnetenhaus von Berlin
über Senatskanzlei – G Sen –
Mitteilung zur Kenntnisnahme
Neue Stadtqualität für den Breitenbachplatz – Stadtraum für Menschen zurückgewinnen – Modellhafter Umbau der „autogerechten Stadt“
Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor.
Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 6. Juni 2019 Folgendes beschlossen:
„Der Senat wird aufgefordert, in einer Machbarkeitsstudie zu untersuchen, unter welchen städtebaulichen, verkehrlichen, ökologischen und finanziellen Rahmenbedingungen der Rückbau der Stadtstraßenbrücke und die Neugestaltung des Breitenbachplatzes möglich ist. Die Machbarkeitsstudie soll begleitet werden von einem offenen städtebaulichen Wettbewerb, der sich an Anwohner*innen, Studierende und Planungsbüros gleichermaßen richtet und Teil eines breit angelegten Beteiligungskonzeptes als Bestandteil des Umbauvorhabens von Anfang an ist.
Ziel des modellhaften Rückbaus dieses Relikts der autogerechten Stadt ist:
- der Abriss bzw. weitgehende Rückbau und Umbau der Brücke über den Breitenbachplatz und eine ebenerdige Führung des motorisierten Verkehrs entlang des Platzes;
- nach Möglichkeit durch eine Randbebauung die städtebauliche Fassung des Stadtplatzes nördlich und nordöstlich der Schildhornstraße wiederherzustellen, dabei ist der Schaffung dringend benötigten Wohnraums auf dafür geeigneten Flächen Vorrang einzuräumen;
- durch eine Reduzierung des motorisierten Durchgangsverkehrs, die Einrichtung einer Tempo-30-Zone, sowie besserer Querungsmöglichkeiten für den Rad- und Fußverkehr, den Platz für die Menschen zurückzugewinnen.
Dem Abgeordnetenhaus ist hierfür bis zum 31. Mai 2020 zu berichten.“
Hierzu wird berichtet:
Der Umfang der im Beschluss geforderten Maßnahmen erforderte zunächst eine Umpriorisierung von Personalressourcen in den verschiedenen Verwaltungsdienststellen, sodass erste verwaltungsinterne Gespräche zu Grundlagen und Inhalten einer Machbarkeitsstudie, zu den Rahmenbedingungen eines Wettbewerbsverfahrens sowie zum mfang einer Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezember 2019 stattfanden. Hierbei gab es konstruktive Gespräche zwischen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn), in welchen vor allem die enge thematische Verknüpfung von Städtebau und Verkehr sowie die weitere Verfahrensgestaltung von Bedeutung war. Zudem war von zentraler Rolle, wie die Öffentlichkeit frühzeitig und aktiv in die Machbarkeitsstudie einbezogen werden kann.
Ein erster Schritt erfolgte diesbezüglich bereits am 5. März 2020. In den Ausstellungsräumen der SenUVK am Köllnischen Park präsentierten Studentinnen und Studenten des Studiengangs Architektur und Städtebau der Hochschule Bremen, unter Leitung von Professor Klaus Schäfer, ihre Zukunftsideen für das Stadtgebiet rund um den Breitenbachplatz. Sie hatten sich mit dem Thema seit Oktober 2019 intensiv beschäftigt. Anhand ihrer mitgebrachten städtebaulichen Entwürfe konnten sie mit den Anwohnerinnen und Anwohnern des Breitenbachplatzes sowie den Fachexperten der Hauptverwaltung über ihre Zukunftsideen diskutieren. Im Rahmen der Veranstaltung informierten die SenStadtWohn und die SenUVK einleitend über die „Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz“ und standen im Anschluss der Öffentlichkeit für Rückfragen zur Verfügung. So konnten in konstruktiver Atmosphäre viele Verfahrens- und Inhaltsfragen beantwortet werden. Anschließend wurden weitere spannende und anregende Diskussionen über die Entwürfe mit der interessierten Öffentlichkeit geführt. Die Entwürfe wurden danach sowohl am Köllnischen Park als auch in Räumlichkeiten am Breitenbachplatz ausgestellt.
Parallel dazu wurden in verwaltungsinternen Abstimmungsprozessen die Ausschreibungsunterlagen erarbeitet. Aufgrund der sehr komplexen Aufgabenstellung und der verkehrs- und planungsrechtlichen Anforderungen waren viele und intensive Abstimmungen notwendig, welche in der Endphase durch die Auswirkungen des Corona-Virus beeinträchtigt wurden.
In den verschiedenen Arbeitspaketen der Machbarkeitsuntersuchung wird sichergestellt, dass im Rahmen der Bestandsanalyse sowie der Variantenentwicklung und -bewertung gleichsam städtebauliche, verkehrliche, ökologische und finanzielle Belange berücksichtigt werden. Eine besondere Aufmerksamkeit gilt der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hierzu ist seitens der Bieter ein Beteiligungskonzept vorzulegen, welches die aktive Teilhabe der Öffentlichkeit während der Durchführung der Studie sicherstellt.
Im April 2020 wurden die letzten Details der Ausschreibung finalisiert und die Unterlagen zusammengestellt. Eine Bekanntmachung auf der Vergabeplattform des Landes Berlin erfolgte am 30.04.2020.
Die Auftragsvergabe ist bei erfolgreicher Ausschreibung für den Juni 2020 geplant. Für die Umsetzung bzw. Durchführung der Machbarkeitsstudie ist ein Zeitraum von einem Jahr vorgesehen. Im Anschluss an die Studie soll ein städtebauliches Wettbewerbsverfahren durchgeführt werden, welches die Ergebnisse der Machbarkeitsuntersuchung als grundlegende Rahmenbedingungen aufnimmt und die entwickelten städtebaulichen Ideen bzw. Strukturkonzepte ausformuliert. Im Anschluss an das städtebauliche Wettbewerbsverfahren soll dann ein formelles Planverfahren eingeleitet werden. Im Rahmen der Machbarkeitsuntersuchung wird hierbei ebenfalls geprüft, ob nach Berliner Straßengesetz (hier: Straße 1. Ordnung) dann ein Planfeststellungsverfahren zwingend erforderlich wäre oder auch ein planfeststellungsersetzender B-Plan in Frage kommen würde.
Ein nächster Sachstandsbericht wird empfohlen, wenn die Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung abgeschlossen ist und der nächste Verfahrensschritt in Form des städtebaulichen Wettbewerbs bevorsteht. Voraussichtlich wird dies, nach oben dargelegter Zeitplanung, im 2. Quartal 2021 der Fall sein.
Wir bitten, den Beschluss damit als erledigt anzusehen.
Berlin, den 12.Mai 2020
Michael Müller, Regierender Bürgermeister
Der Senat von Berlin
R. Günther
Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz